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Allgemeine Informationen

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Eis und Sand am Ufer: Luftaufnahme

Praxisregeln und Absageregelung 

 

 

I. Grundsätzliches zur Psychotherapie

 

  1. Verschwiegenheitspflicht: Ich unterliege der gesetzlichen, strengen Verschwiegenheitspflicht(§ 15 Psychotherapiegesetz o.ä.). Alle Gesprächsinhalte werden absolut vertraulich behandelt und ohne Ihre schriftliche Entbindung an niemanden weitergegeben.

  2. Freiwilligkeit: Die Therapie ist ein freiwilliger Prozess. Sie können die Behandlung jederzeit beenden oder unterbrechen. Bitte sprechen Sie mich in diesem Fall an, um einen gemeinsamen Abschluss zu finden.

  3. Dauer: Eine psychotherapeutische Einzelsitzung dauert in der Regel 50 Minuten.

  4. Umgang mit Substanzen: Das Erscheinen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist nicht gestattet und führt zur sofortigen Beendigung der Stunde. Das volle Honorar wird fällig.

 

II. Absageregelung 

 

Meine Praxis wird als Bestellpraxis geführt. Das bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie reserviert ist. Im Falle eines Ausfalls kann ich den Termin in der Regel nicht kurzfristig an andere Patient:innen vergeben.

  1. Absagefrist: Bitte sagen Sie vereinbarte Termine so früh wie möglich, spätestens jedoch 48 volle Stunden (zwei Werktage) vor dem Termin, ab.

    • Beispiel: Ein Termin am Mittwoch um 10:00 Uhr muss spätestens am Montag um 10:00 Uhr abgesagt werden.

  2. Form der Absage: Die Absage muss schriftlich (per E-Mail oder SMS) oder telefonisch auf der Mailbox erfolgen, damit sie nachweisbar ist.

  3. Ausfallhonorar: Bei Nichteinhalten der 48-Stunden-Frist oder unentschuldigtem Fernbleiben wird Ihnen das vereinbarte Honorar als Ausfallhonorar privat in Rechnung gestellt.

    • Wichtig: Krankenkassen und andere Kostenträger übernehmen in der Regel kein Ausfallhonorar. Die Zahlung ist eine private Vereinbarung zwischen Ihnen und mir, unabhängig vom Absagegrund (z.B. Krankheit, Stau etc.).

  4. Ersatztermin: Sollte es mir gelingen, den abgesagten Termin kurzfristig anderweitig zu vergeben, entfällt das Ausfallhonorar selbstverständlich.

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